Hilfe, Tipps, Tricks und Anleitungen zum Thema "Umzug ins Seniorenheim: Anspruch auf Einzelzimmer?"
Menschen, die ihr Berufsleben hinter sich gebracht haben und irgendwann aus ihrer vertrauten Umgebung in ein Alters bzw. Seniorenheim umziehen wollen oder müssen, sind vor eine große Herausforderung gestellt. Sie müssen sich noch einmal an einen neuen Lebenssteel gewöhnen bzw. sich anpassen. Vielen fällt das schwer, und sie meinen, dass ihnen zumindest ein Einzelzimmer zusteht. Lesen Sie hier, ob dem tatsächlich so ist.
Kein rechtlicher Anspruch
Leider besteht für Senioren, die in ein Heim umziehen, ein rechtlicher Anspruch auf das Einzelzimmer nicht. Wer allerdings den Heimplatz rechtzeitig beantragt, hat gegenüber anderen, die kurzfristig eingewiesen werden, wenigstens eine Chance, an ein Einzelzimmer zu kommen. An dieser Stelle muss darauf hingewiesen werden, dass Heimbewohner, welche bereits in einem Einzelzimmer leben, das Recht haben, sich dieses durch ein vertraglich festgehaltenes Privileg auf Dauer zu sichern. Aus diesem Grunde sollten Senioren, die es absehen können, dass sie über kurz oder lang ihren eigenständigen Haushalt auflösen müssen, ihren Heimplatz rechtzeitig zu beantragen.
Hier noch eine Empfehlung zum Schluss:
Wer über ein angespartes Guthaben verfügt oder die Möglichkeit hat, eine Förderung zu bekommen, kann sich in einer sogenannten Seniorenresidenz anmelden. Dort sind die Wohnbedingungen weitaus besser, und statt der standardmäßig oft sehr spartanisch eingerichteten Zimmer in den staatlichen Altersheimen gibt es dort komfortabel ausgestattete Appartements, in welchen die betagten Damen und Herren sich wohl fühlen- und ihren Lebensabend in angenehmer Atmosphäre verbringen können.
Menschen, die ihr Berufsleben hinter sich gebracht haben und irgendwann aus ihrer vertrauten Umgebung in ein Alters bzw. Seniorenheim umziehen wollen oder müssen, sind vor eine große Herausforderung gestellt. Sie müssen sich noch einmal an einen neuen Lebenssteel gewöhnen bzw. sich anpassen. Vielen fällt das schwer, und sie meinen, dass ihnen zumindest ein Einzelzimmer zusteht. Lesen Sie hier, ob dem tatsächlich so ist.
Kein rechtlicher Anspruch
Leider besteht für Senioren, die in ein Heim umziehen, ein rechtlicher Anspruch auf das Einzelzimmer nicht. Wer allerdings den Heimplatz rechtzeitig beantragt, hat gegenüber anderen, die kurzfristig eingewiesen werden, zu mindestens eine Chance, an ein Einzelzimmer zu kommen. An dieser Stelle muss darauf hingewiesen werden, dass Heimbewohner, welche bereits in einem Einzelzimmer leben, das Recht haben, sich dieses durch ein vertraglich festgehaltenes Privileg auf Dauer zu sichern. Aus diesem Grunde sollten Senioren, die es absehen können, dass sie über kurz oder lang ihren eigenständigen Haushalt auflösen müssen, ihren Heimplatz rechtzeitig zu beantragen.
Hier noch eine Empfehlung zum Schluss:
Wer über ein angespartes Guthaben verfügt oder die Möglichkeit hat, eine Förderung zu bekommen, kann sich in einer sogenannten Seniorenresidenz anmelden. Dort sind die Wohnbedingungen weitaus besser, und statt der standardmäßig oft sehr spartanisch eingerichteten Zimmer in den staatlichen Altersheimen gibt es dort komfortabel ausgestattete Appartements, in welchen die betagten Damen und Herren sich wohl fühlen- und ihren Lebensabend in angenehmer Atmosphäre verbringen können.
DETAILS Dieser Tipp wurde von Andrea recherchiert, verfasst und veröffentlicht.
Infos zum Tipp | |
Autor: | Katzennanny |
Zuletzt bearbeitet von: | Katzennanny |
Veröffentlichungsdatum: | 03.06.2013 |
Letzte Aktualisierung: | 03.06.2013 |
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