Hilfe, Tipps, Tricks und Anleitungen zum Thema "Ärger wegen Haustierhaltung vermeiden: Informationen bzw. Erlaubnis vor dem Umzug einholen"
Sie haben einen Hund oder eine Katze und müssen bzw. möchten jetzt mit Ihrem Liebling umziehen? Dann könnten auf Sie unter Umständen einige Schwierigkeiten zukommen, wenn Sie das Tier mitnehmen. Dies trifft vor allem für Mietverhältnisse zu. Was Sie bereits im Vorfeld beachten sollten, und welche Rechte Ihnen zustehen, erfahren Sie in diesem Kapitel.
Wenn Sie im Internet (z. B. bei "Imobilienscout24“ nach Ihrem neuen Zuhause suchen, ist es im Allgemeinen den Angeboten entnehmbar, ob Haustierhaltung gestattet ist oder nicht. Verbote beschränken sich meist auf Hunde, weniger auf Katzen. Sollte ein entsprechender Hinweis fehlen, so kontaktieren Sie den Anbieter des betreffenden Hauses oder der Wohnung. Das gilt auch, wenn im Angebot die Klausel „nach Absprache“ steht. Sie werden eine Auskunft erhalten. Mitunter ist auch ein persönliches Gespräch möglich, was eine Einigung herbeiführen kann. Sollte das Ergebnis für Sie negativ ausfallen, müssen Sie das hinnehmen. Ignoranz kann für Sie die sofortige Beendigung des Mietverhältnisses zur Folge haben, sobald der Vermieter einen Hinweis auf Ihr Tier erhält.
Eine Ausnahmeregelung sieht das Gesetz allerdings für Menschen vor, denen Ihr Hund im täglichen Leben zur Verfügung stehen muss. Blindenführhunde muss der Vermieter zum Beispiel dulden.
Achten Sie auch immer darauf, dass die Daten der bei einer Bewerbung meist geforderten Selbstauskunft wahrheitsgetreu angegeben werden. Beispiel: Die Frage nach der Art des Haustieres, was Sie mitbringen, muss korrekt und auch mit der richtigen Anzahl beantwortet werden.
DETAILS Dieser Tipp wurde von Andrea recherchiert, verfasst und veröffentlicht.
Infos zum Tipp | |
Autor: | Katzennanny |
Zuletzt bearbeitet von: | Katzennanny |
Veröffentlichungsdatum: | 30.12.2012 |
Letzte Aktualisierung: | 17.01.2013 |
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