Hilfe, Tipps, Tricks und Anleitungen zum Thema "Die erste eigene Wohnung: Was gilt es zu beachten?"


 
5 Sterne Bewertung
Wohnung, Einzug, Erste, Einwihung, Umzug, Meldeamt
© Friedberg @ Adobe Stock

Endlich raus aus der elterlichen Fürsorge und ab in das eigene Zuhause? Dann sollten Sie diese Aspekte beherzigen, um Ihr Vorhaben glimpflich über die Bühne zu bringen und keine bösen Überraschungen zu erleben.

Die Suche nach der ersten eigenen Wohnung

Wenn Sie nach Ihrer ersten Wohnung suchen, können Sie verschiedene Plattformen im Netz und Zeitungsinserate nutzen. Allerdings sind hier nicht alle verfügbaren Quartiere gelistet. Fragen Sie besser auch bei kommunalen Wohnungsbaugesellschaften nach, um ein ansprechendes Angebot zu erhalten. Mit einem Makler kann das Auffinden einer passenden Unterkunft erleichtert werden. Im Allgemeinen gilt, Provisionen und Vorauszahlungen nur zu leisten, wenn die Offerte vertrauensvoll ist. Bevor Sie die Wohnung nicht gesehen haben, sollte niemals Geld fließen.

Einziehen leicht gemacht

Eine geeignete Bleibe ist gefunden und der Einzug steht an? Entscheiden Sie sich für einen Transport Ihrer Möbel mithilfe Ihrer Freunde und Familie, um Kosten zu sparen. In einer verkehrsreichen Straße lässt sich dazu eine Halteverbotszone einrichten. Diese sollte spätestens 14 Tage vor dem Einzug bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Wählen Sie ein Umzugsunternehmen, sollten Sie genauer hinsehen. Eine unverbindliche Vorbesichtigung der zu transportierenden Güter und gut zu erreichende Ansprechpartner sprechen für eine Firma. Auch positive Rezensionen im Internet zeugen von einem qualifizierten Umzugsunternehmen. Aber Achtung - durchgängig bestmögliche Bewertungen lassen eher auf gefakte Urteile schließen.

Das neue Heim gebührend einweihen

Ist die neue Bleibe nach Ihren Vorstellungen eingerichtet, geht es an das Einweihen. Schließlich soll Ihr Umfeld auf angemessene Weise wissen, wo Sie von nun an residieren. Vor allem für die Personen, die beim Umzug tatkräftig angepackt haben, ist eine kleine Fete als Dankeschön passend. Die Einweihungsparty sollte gut geplant werden, damit die Feier zu einem schönen Erlebnis avanciert. Besorgen Sie ausreichend Snacks und Getränke und lassen Sie per Aushang im Haus Ihre Nachbarn wissen, dass es laut werden kann. Eine Einladung dieser beugt Anrufen bei der Polizei wegen Ruhestörung vor. Mit einem großen Topf Chili con Carne und Baguette stimmen Sie das Partyvolk gnädig. Für die richtige Musikauswahl können Sie die Wünsche Ihrer Gäste im Vorfeld erfragen.

Anforderungen nach dem Einzug

Über Ihren Umzug müssen Sie die Meldebehörde informieren. Laut Gesetz haben Sie dafür maximal zwei Wochen Zeit, ehe eine Strafgebühr fällig werden kann. Nehmen Sie zum Gang zur Behörde Ihren Mietvertrag als Nachweis mit. In puncto Stromanbieter lohnt sich ein regelmäßiger Wechsel. Schließen Sie deshalb am besten Verträge ab, bei denen Sie jeden Monat kündigen können. Dank Willkommensboni und Co. lassen sich die jährlichen Ausgaben für Energie deutlich reduzieren. Trudelt eine Mieterhöhung ein, ist diese erst 15 Monate nach dem Einzug zulässig. Maximal um 20 Prozent darf die Miete innerhalb von drei Jahren steigen. Im Zweifel hilft ein Mieterverein weiter, der bei Bedarf auch Nebenkostenabrechnungen prüft.

 

DETAILS
Kein Photo verfügbar
Dieser Tipp wurde von Christian recherchiert, verfasst und veröffentlicht.
Infos zum Tipp
Autor: christian
Zuletzt bearbeitet von: christian
Veröffentlichungsdatum: 01.12.2023
Letzte Aktualisierung: 05.12.2023
 
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne
Bitte bewerten: 0 Sterne 1 Stern 2 Sterne 3 Sterne 4 Sterne 5 Sterne Laden...
Google Bookmarks Linked In

Kommentare

Keine Kommentare vorhanden.
Wenn Sie noch weitere Lösungswege, Fragen oder Anmerkungen zum Thema haben, so können Sie diese ganz einfach und bequem als Kommentar oder Ergänzung zu dem Tipp hinterlassen.

Achtung: Die Benutzung der Tipps von mytipps.com geschieht auf eigene Gefahr. mytipps.com haftet nicht für nicht funktionierende Tipps oder Tipps, die negative Folgen mit sich bringen!