Hilfe, Tipps, Tricks und Anleitungen zum Thema "Löwenzahn in Rasen und Höfen entfernen, beseitigen"
Löwenzahn im Garten oder im Hof sieht nicht schön aus. Leider ist dieser nur sehr schwer so zu entfernen, dass er nicht nach einigen Tagen wieder auftaucht. Das können Sie jedoch verhindern...
Hinweis: Lassen Sie Löwenzahn niemals "reif" werden, sodass er Samen wirft, denn sonst wird das Beseitigen dieser Pflanze umso schwieriger.
Salz ist sehr effektiv gegen Löwenzahn. Nehmen Sie einfach eine Messerspitze voll Salz und streuen diese über die Mitte der Löwenzahnpflanze (in die Blattrosette, nicht auf die Blüte). Der Löwenzahn wird dann innerhalb der nächsten Tage braun und stirbt restlos ab. Achtung: Diese Vorgehensweise schädigt eventuell Pflanzen in der Nähe.
Alternativ können Sie auch Essig auf den Löwenzahn geben. Bei größeren Mengen Löwenzahn empfiehlt es sich hier den Essig in eine Sprühflasche zu füllen und dann auf die Pflanzen zu sprühen. Achtung: Diese Vorgehensweise schädigt eventuell Pflanzen in der Nähe.
Ein ratsames Gerät zum Entfernen von Löwenzahn ist der so genannte Löwenzahnstecher. Mit diesem kann man den Löwenzahn ganz einfach zusammen mit der Wurzel herausstechen und so entfernen. Den Löwenzahnstecher finden Sie hier.
Hat sich der Löwenzahn in einem Blumenbeet angesetzt und schon sehr stark vermehrt, so sollte man die oberste Erdschicht des Beets abtragen und durch neue Erde ersetzen. Die alte Erde dann weit entfernt vom Beet entsorgen, sodass Löwenzahnsamen nicht mehr in das Bett gelangen können.
Zur effektiven Beseitigen von Löwenzahn im Rasen empfiehlt sich die Verwendung von Celaflor Rasenunkrautvernichter. Dieses Spritzmittel beseitigt bestimmte Unkrautpflanzen, wie z.B. Löwenzahn, Gänseblümchen, Rotklee und Wegerich im Rasen, ohne dabei das Gras selbst zu schädigen. Den Unkrautvernichter von Celaflor gibt es hier.
DETAILS Dieser Tipp wurde von Christian recherchiert, verfasst und veröffentlicht.
Infos zum Tipp | |
Autor: | christian |
Veröffentlichungsdatum: | 21.06.2007 |
Letzte Aktualisierung: | 13.05.2010 |
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