Hilfe, Tipps, Tricks und Anleitungen zum Thema "Fahren unter Medikamenteneinfluss: Was Sie beachten sollten"
Es gibt viele Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen gezwungen sind, täglich Medikamente einzunehmen. Oft sind sie auch Halter eines Fahrzeugs. Allerdings beeinträchtigt eine Reihe von Arzneimitteln die Fahrtauglichkeit bzw. das Fahrverhalten. Dieser Ratgeber informiert Sie darüber, welche Folgen das Auto oder Motorrad fahren unter Einwirkung von Medikamenten haben kann.
Vor der Fahrt den Arzt fragen
Bevor Sie sich ans Steuer setzen, sprechen Sie mit Ihrem Arzt. Er kann Ihnen sagen, wann Sie fahren dürfen und wann nicht. Zusätzlich empfiehlt sich, Informationen bei Ihrem Apotheker über die Ihnen verordneten Medikamente einzuholen. Lesen Sie auch die Beipackzettel. Wenn Sie sich an diese Regeln nicht halten, kann das verheerende Folgen mit sich bringen. Vor allem Medikamente für Diabetiker, Beruhigungs- und Schlafmittel, Psychopharmaka sowie Schmerzmittel beeinträchtigen oft die Fahrtüchtigkeit.
Wirkung von Medikamenten
Wann Sie nach Einnahme eines Medikamentes wieder fahren dürfen, ist sehr davon abhängig, in welcher Form und wie lange es wirkt. Haben Sie ein starkes Schmerzmittel genommen, sollten Sie sich auf keinen Fall ans Lenkrad setzen. Eine lange Wirkungsdauer haben auch Schlaf- und Beruhigungsmittel. Es kann mitunter acht Stunden und länger dauern, bis Sie wieder fahrtauglich sind. Schläfrig machen auch Arzneimittel gegen Heuschnupfen, Hypnotika, Antidepressiva und Neuroleptika. Hinweis: Müdigkeit am Steuer ist nach neuesten Forschungen die häufigste Unfallursache überhaupt.
Rechtliche Folgen bei Unfall
Es gibt für die Teilnahme am Straßenverkehr keine Grenzwerte, wie es beispielsweise beim Alkoholkonsum der Fall ist, jedoch auch keinen gesetzlichen Paragraphen, der Sie im Falle eines Unfalls schützt. Wenn Sie diesen durch Medikamenteneinfluss verursacht haben, sind Sie voll verantwortlich und müssen die Konsequenzen tragen. Vor Gericht werden Sie dann wie bei Trunkenheit am Steuer behandelt. Mit der Berücksichtigung mildernder Umstände können Sie demnach nicht rechnen.
DETAILS Dieser Tipp wurde von Andrea recherchiert, verfasst und veröffentlicht.
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Autor: | Katzennanny |
Zuletzt bearbeitet von: | Katzennanny |
Veröffentlichungsdatum: | 13.06.2013 |
Letzte Aktualisierung: | 13.06.2013 |
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