Hilfe, Tipps, Tricks und Anleitungen zum Thema "Schadensersatz bei gestrichenen oder abgesagten Flügen"
Sie haben schon fertig gepackt, stehen am Flughafen und wollen in den Urlaub starten oder die Heimreise antreten. Seit Stunden warten Sie nun schon, aber dann stellt sich plötzlich heraus, dass der Flug aus irgendwelchen Gründen abgesagt werden muss. Also müssen Sie zurück ins Hotel fahren und dort eine weitere Nacht verbringen, doch wer trägt die Kosten dafür? Hier bekommen Sie nun Antwort auf diese Frage.
Falls Ihnen so etwas einmal passiert, sollten Sie wissen, dass Sie die Kosten für die weitere Hotelnacht nicht selbst bezahlen müssen. Denn im Grunde genommen können Sie ja nichts dafür, dass Sie länger bleiben müssen. In so einem Fall muss die Fluggesellschaft für die Kosten der weiteren Übernachtung aufkommen. Am besten Sie klären dies noch am Flughafen mit einer Fachkraft ab.
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Infos zum Tipp | |
Autor: | Dani2554 |
Zuletzt bearbeitet von: | Katzennanny |
Veröffentlichungsdatum: | 17.08.2009 |
Letzte Aktualisierung: | 15.10.2013 |
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