Hilfe, Tipps, Tricks und Anleitungen zum Thema "Entschädigung bei Zugverspätung: Verpflichtungen der Deutschen Bahn"


 

Bahnreisen können gegenüber denen mit eigenem Auto sehr entspannend sein, aber auch Komplikationen mit sich bringen, zum Beispiel dann, wenn Züge sich verspäten. Leider ist dies keine Seltenheit. Besonders problematisch wird es, wenn Sie dadurch einen Anschlusszug oder die letzte Straßenbahn bzw. den letzten Bus verpassen und Ihren Zielort nicht mehr erreichen. Erfahren Sie nun, was Sie in diesen Fällen unternehmen können und welche Entschädigungen Ihnen die Deutsche Bahn leisten muss.

Wenn Sie eine Reise mit mehreren Zügen geplant haben und durch Verspätung eines Zuges der andere fort ist, haben Sie das Recht, den Nächstbesten zu nehmen, selbst wenn dieser einer anderen Kategorie und Preisklasse angehört. Beispiel: Sie wollten mit Regionalzügen fahren und kommen durch Bahnverspätung nicht mehr weiter. In absehbarer Zeit fährt ein ICE in die Richtung, welche zu Ihrem Ziel führt. Wenn Sie nun in diesen Zug einsteigen, ist Ihre Fahrkarte gültig, weil Sie für die Verspätung Ihres ersten Zuges keine Schuld trifft.

Sitzen Sie an einem Zwischenziel fest, weil die Ankunftszeit Ihres Zuges sich so verzögert hat, dass erst am nächsten Tag eine Weiterfahrt möglich ist, Melden Sie sich bitte beim Service Point der Deutschen Bahn. Diese muss Ihnen entweder ein Taxi oder bei zu großer Entfernung ein Hotelzimmer bezahlen. Sie bekommen einen entsprechenden Beleg. Je nach Lage können Sie sich befördern lassen oder im nächstgelegenen Hotel übernachten.                       

 

DETAILS
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Dieser Tipp wurde von Andrea recherchiert, verfasst und veröffentlicht.
Infos zum Tipp
Autor: Katzennanny
Zuletzt bearbeitet von: Katzennanny
Veröffentlichungsdatum: 08.01.2013
Letzte Aktualisierung: 16.01.2013
 
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